
Mönchgraben
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Der Mönchgraben wird bereits 1276 als ´´vetus fossatum´´ (lat. -alter Graben) erwähnt. 1295 bezeichnet man ihn als ´´landwere´´, jedoch ist die Deutung als Befestigungswerk der rügenschen slawischen Fürsten gegen die von Mönchgut einfallenden Dänen und Deutschen nicht bewiesen. Bis 1535 grenzten Graben und Wall als 2,2 km langer Mönchengraben die Halbinsel, den Klosterbesitz der Zisterziesermönche, von Eldena bei Greifswald gegen das übrige Rügen ab. Die Überlieferung bringt hier den wilden Jäger und seinen großen Hund mit in der Nähe liegenden Hünengräben in Verbindung. Man muß seinem kostbar gezäumten Pferd den Schaum vom Maul wischen, um mit Gold- und Silbermünzen belohnt zu werden. An einer verdorrten Eiche des Mönchgrabens wandern die ausgewiesenen ´´witten Wiewer´´ vorbei. Ein Flötenspieler bannt alle Schlangen der Halbinsel in ein Grabenloch, in der er selber von der Schlangenkönigin hineingezogen wird. |
In der Abgeschlossenheit hinter diesem an der schmalsten Stelle zwischen
Außenstrand und Ufer des Selliner Sees angelegten Grenzgraben
hielten sich durch Klosterherrschaft und Leibeigenschaft ältere
wirtschaftliche und kulturelle Formen länger als in anderen
Landschaften .
Erst zum Ende des 19. Jahrhunderts änderte besonders der
Fremdenverkehr die altertümlichen Verhältnisse auf Mönchgut.